24.9.13

Darf eine Leistung, die nicht erbracht werden konnte, mit 6 bewertet werden?

Zu der Zeit und an den Orten, wo ich unterrichtet habe (zeitweise im Ausland) war es üblich, dass in solchen Fällen, wenn die Leistung nicht nachgeholt werden kann, ein "ohne Leistung" eingetragen wird (was rechnerisch einer 6 oder 0 Punkten entspricht).
Bei der Gesamtbewertung sollte die Lehrkraft berücksichtigen, wie diese Einzelnote zustande gekommen ist.
Wenn sonst viele Einzelbelege mit deutlich besseren Leistungen vorliegen, wird sie die fehlende Einzelleistung nicht schwer gewichten. Wenn aber sonst keine bewertbaren Leistungen vorliegen, darf sie ja nicht eine Note erfinden. - Bei Bewertung von aus dem Rahmen fallenden Leistungen sollte prinzipiell das Prinzip der Regression auf den Mittelwert angewandt werden (zur Begründung vgl. Daniel Kahnemann: Schnelles Denken, langsames Denken, 2012, S.242/43). Das ist freilich nicht intuitiv und wird deshalb nicht überall so gehandhabt.
Unabhängig davon darf aber eine nicht vorhandene Leistung nicht besser bewertet werden als eine vorhandene, auch wenn sich die große Mehrheit intuitiv dafür entscheidet.
Sollte denn ein mehrmaliger Olympiasieger, wenn er am Wettkampftag nicht antreten kann, wegen seiner sonstigen guten Leistungen eine Bronzemedaille bekommen oder als Zehnter gewertet werden oder soll man irgendeine andere Wertung für ihn erfinden?
Die Entscheidung des Lehrers zur Einzelleistung ist also eindeutig richtig. Entscheidend ist, wie er bei der Endnote die Gesamtleistung bewertet.

Bei Gute Frage.de ist - nahe liegender Weise die große Mehrheit anderer Meinung. Ich lade zur Diskussion über diese Frage ein. 

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